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| Reisegarantie |
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Wie
erkenne ich das seriöse Reiseunternehmen,
Dieses Logo signalisiert: Ihr einbezahltes Reisegeld und damit auch Ihre Rückreise sind im unerwarteten Fall der Insolvenz Ihres Reiseunternehmens gesichert. Intertreck AG ist Mitglied beim Garantiefonds des Schweizerischen Reisebüroverbandes SRV. Der Garantiefonds ist vom Schweizerischen Reisebüroverband SRV in Form einer unabhängigen Stiftung gegründet worden. Wie
schützt der Garantiefonds den Pauschalreisenden? Was passiert, wenn ein Reiseunternehmen
zahlungsunfähig wird und Sie als Kunde zu schaden kommen? Erkundigen
Sie sich zuerst bei Ihrer Buchungsstelle und / oder beim Reiseveranstalter ob
und warum obige Nachricht zutrifft. Während
der Pauschalreise: Als Zweites wenden Sie sich, sofern vorhanden, an einen an Ihrem Reiseziel vertretenen, schweizerischen Reiseveranstalter, der Mitglied des Garantiefonds ist. In der Not können Sie die Geschäftsstelle telefonisch oder mittels Fax direkt kontaktieren. Beachten Sie bitte für die Schadenbegleichung folgende Grundsätze: 1. Melden Sie der Geschäftsstelle Ihre belegten Forderungen sofort nach Rückkehr von Ihrer Reise an. Sie erhalten von uns das Formular Schadenanzeige, das Sie nicht später als 60 Tage nach Abschluss der Reise ausgefüllt einreichen wollen. 2. Bewahren Sie alle Beweismittel über Ihre Zahlungen auf. Wir können nur auf belegte Forderungen eingehen. In der Not erreichen Sie die Geschäftsstelle der Stiftung Gesetzlicher Garantiefonds der Schweizer Reisebranche in Zürich unter Telefon 01/488 10 70 oder Fax 01/488 10 71.
Hinweise und Reisebedingungen 2007 von Intertreck
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