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Intertreck: Hinweise und Reisebedingungen 2008

Version 26.11.2007

1. Vertragsparteien
Ayurveda-Reisen werden durch die Intertreck AG durchgeführt. Der Reisevertrag wird zwischen dem Reiseteilnehmer und der Intertreck AG abgeschlossen. Die Reise kann aus einem Flug und einem Landaufenthalt mit Ausflügen bestehen, oder nur aus einem Landaufenthalt mit Ausflügen ohne Flug.

2. Flugpreise
Die in der Trekking-Broschüre und in der Ayurveda-Broschüre angegebenen Pauschalpreise enthalten sämtliche Flugpreiserhöhungen bis und mit 27. November 2007.

3. Anmeldung / Zahlung / Rücktrittsbedingungen
Mit der Anmeldung wird eine Anzahlung von Fr. 700.– innert 10 Tagen fällig. Der Restbetrag ist spätestens 32 Tage vor Abreise fällig. Nicht rechtzeitig erfolgte Zahlung berechtigt den Veranstalter, die Reiseleistungen zu verweigern.

3a. Annullation durch den Kunden
Bis 90 Tage vor Abreise können Sie ohne Annullationsspesen zurücktreten, die Anzahlung wird Ihnen in diesem Fall wieder zurückerstattet. Buchen Sie deshalb frühzeitig, Ihr Platz ist dann sicher reserviert.
Für die Kosten wegen Annullation aus zwingenden Gründen (zum Beispiel gesundheitsbedingten, bei der Mobiliar teilweise auch aus berufsbedingten Gründen) sind Sie automatisch nach Beginn der 90-Tage-Frist vor Abreise im Rahmen der obligatorischen Annullations- und Assistance-Versicherung gedeckt (siehe Versicherungen).
Bei Abmeldung später als 90 Tage vor Abreise werden folgende Annullierungsgebühren in Prozenten des Pauschalpreises belastet:
90 – 61 Tage vor Abreise 15 %
60 – 38 Tage vor Abreise 35 %
37 –12 Tage vor Abreise 60 %
11 Tage bis 72 Std. vor Abreise 80 %
Weniger als 72 Std., Nichterscheinen oder Abbruch der Reise 100 %

Als Zeitpunkt der Annullation gilt das Eintreffen der eingeschriebenen Annullation, unter Angabe der Gründe und gleichzeitiger Rückgabe der Reisedokumente. Bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.

3b. Annullation durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter hat das Recht, Reisen in Fällen von Unruhen, höherer Gewalt, Streiks, ungenügender Beteiligung oder Nichterteilen einer Bewilligung einer Regierungsstelle abzusagen. In diesem Fall wird der bereits einbezahlte Betrag für die Reise vollumfänglich zurückerstattet. Ein weiter gehender Anspruch gegenüber dem Reiseveranstalter besteht nicht.

4. Risiko / Versicherungen
Wer reist muss sich bewusst sein, dass Reisen gefährlich sein kann. Zum Beispiel wegen der grossen Höhe über Meer, wegen der Gefahren im Urwald, wegen Krankheitsgefahren in den Reisegebieten, wegen Gefahren durch die Witterung (Stürme, Niederschläge, Wellen) etc. Allgemeine Risiken wie Terroranschläge und Naturkatastrophen wie Taifune, Erdbeben, Meteoriteneinschläge, Diebstahl aus Hotelzimmern und Vulkanausbrüche seien als Beispiele erwähnt. Der Reiseteilnehmer übernimmt diese Risiken selbst, soweit sie nicht durch Versicherungen abgedeckt sind. Bei unseren Reisen sind keine Gepäck-, Diebstahl-, Unfall- und Krankenversicherungen miteingeschlossen. Prüfen Sie bitte, ob Ihre Gepäck-, Unfall-, Kranken- und Diebstahlversicherungen in Übersee gültig sind. Entsprechende Versicherungen können Sie über uns abschliessen.
Der Reisende verpflichtet sich, die notwendigen Versicherungen wie Unfall-, Kranken- und Gepäckversicherung (auch für Beschädigung, verspätete Nachsendung etc.) abzuschliessen.
Der Abschluss einer Annullations- und Assistance-Versicherung der Mobiliar ist obligatorisch. Diese deckt für eine Prämie von Fr. 99.– für eine Person, respektive Fr. 159.– pro Haushalt folgende Risiken: Rettungs-, Bergungs-, Such- und Heimschaffungskosten, sowie die Kosten für Annullation aus zwingenden Gründen gemäss ihren allgemeinen Bedingungen.
Wer uns bei Anmeldung eine gültige eigene, gleichwertige Versicherung nachweist, ist vom Abschluss der sonst obligatorischen Annullations- und Assistance-Versicherung entbunden. Wenn der Reisende es unterlässt, eine der oben erwähnten Versicherungen (wie Reisegepäck-, Diebstahl-, Unfallversicherung etc.) abzuschliessen, oder wenn er statt der obligatorischen Annullations- und Assistance-Versicherung der Mobiliar keine, oder eine ähnliche, aber nicht gleichwertige Versicherung vorweist, entbindet er den Reiseveranstalter von der Haftung für Schadenereignisse, insbesondere solche, die durch die Annullations- und Assistance-Versicherung der Mobiliar gedeckt gewesen wären.

4a. Meldung von Schadenfällen:
Die Versicherungen verlangen, dass Schäden bei ihr – und nicht beim Reiseveranstalter – sofort gemeldet werden. Die Mobiliar-Versicherung begrenzt ihre Leistungen zum Beispiel auf Fr. 500.– pro Schadenfall, wenn die Hilfeleistung nicht über deren Call-Service-Center angefordert worden ist. Das heisst, dass, wenn Sie zum Beispiel selbst einen Rückflug auf Grund von Krankheit kaufen, ohne dies durch das Service-Center der Versicherung bewilligen und organisieren zu lassen, deren Leistung auf Fr. 500.– (oder noch weniger) beschränkt ist.

4b. Bootsfahrten: Risiken und Sicherheitsmassnahmen
Die Teilnehmer verpflichten sich, auch ohne besondere Aufforderung durch den Kapitän oder den Leiter, Schwimmwesten zu tragen:
a) bei unruhigem Wetter und b) beim Übersetzen auf den Beibooten zwischen der Yacht und dem Ufer, c) auf Flussfahrten in kleinen Booten, z. B. bei allen Urwaldflussfahrten, d) bei Fahrten in kleineren Booten auf dem Meer, e) immer, falls Sie Nichtschwimmer sind. Ebenso weisen wir darauf hin, dass es unmöglich ist, in Schuhen oder Stiefeln zu schwimmen.

4c. Beschädigung und Verlust von Effekten
Der Reiseveranstalter oder die Hotels lehnen die Haftung für Beschädigung und Verlust von Effekten ab. Wir raten Ihnen dringendst, eine spezielle, genügend hohe Reisegepäckversicherung für Ihre Effekten, einschliesslich Photoausrüstung, abzuschliessen. Dies nicht nur für einfachen Diebstahl, sondern eine Versicherung, die Verlust und Beschädigung von Gegenständen wie Kameras, Koffern und Kleidern miteinschliesst.
Die Kameraausrüstung muss zudem besonders gegen Schläge und Wasser (auch Salzwasser) geschützt werden. Schutz zum Beispiel durch wasserdichte und stosssichere Behälter. Tipp: Kamera nachts zusammen mit Silica Gel (im Fotogeschäft erhältlich) in einen Plastik-Sack packen. Unsere Reisen führen oft in tropische Naturgebiete, in denen es generell Nagetiere gibt, welche Kleider und andere Effekten anfressen. Hinweis: Eine gewöhnliche Hausratsversicherung deckt Schäden aus Beschädigung und Verlust meistens nicht, wenn überhaupt, deckt sie meistens nur einfachen Diebstahl.

5. Preisänderungen
Für bestimmte nachfolgend aufgeführte Fälle müssen wir uns vorbehalten, auch nach unserer Buchungsbestätigung und nach Rechnungsstellung, die in dieser Broschüre angegebenen Preise zu erhöhen und zwar im Falle von bei Redaktionsschluss noch nicht bekannten:
– Tarifänderungen von Transportunternehmen (z.B. Treibstoffzuschlägen)
– neu eingeführten oder erhöhten allgemein verbindlichen Gebühren oder Abgaben
(z.B. erhöhte Hafen- oder Flughafentaxen)
– staatlich verfügten Preiserhöhungen oder Steuern
– ausserordentlichen Preiserhöhungen von Leistungsträgern im besuchten Land
– Wechselkurserhöhungen.
Falls wir die Preise aus den oben erwähnten Gründen ändern müssen, wird Ihnen diese Preiserhöhung 3 bis 6 Wochen vor Abreise bekanntgegeben.
Sollten die Zuschläge für Kleingruppen und die oben genannten Erhöhungen zusammen mehr als 10 % des Pauschalpreises betragen, haben Sie das Recht, innert 6 Tagen nach Versand der Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.

6. Programmänderungen
Programmänderungen bleiben vorbehalten, einschliesslich der Änderung der im Katalog ausgeschriebenen Airlines. Mit Flugverzögerungen von ein bis zwei Tagen, sowohl in der Schweiz wie auch in allen anderen Ländern, muss – sehr selten – gerechnet werden. Mehrkosten infolge von Flugänderungen gehen zu Lasten der Teilnehmer, werden jedoch manchmal im Rahmen der obligatorischen Versicherung zum Teil oder ganz durch die Versicherung übernommen.
Wir weisen darauf hin, dass Airlines – im Gegensatz zur früheren Praxis – mehr und mehr die Übernahme der Hotelkosten infolge Flugverspätung ablehnen. Das heisst, dass Folgen von Flugverzögerungen wie Mehrkosten oder Ausfall von Programmteilen vom Reiseteilnehmer selbst getragen werden müssen.

7. Mahlzeiten / Getränke / Trinkgelder
Dort, wo die Mahlzeiten im Preis eingeschlossen sind, sind die Getränke nicht automatisch auch eingeschlossen. Kellner, Zimmerpersonal und Gepäckträger, auch Chauffeure, Fremdenführer etc. erwarten ein Trinkgeld (Tip), das Sie bitte direkt überreichen wollen. Deshalb sollten Sie zusätzlich Fr. 80.– bis 360.– für Trinkgelder einplanen (freiwillig).

8. Haftung der Luftverkehrsgesellschaften und des Reiseveranstalters
Der vorliegende Prospekt wird nicht im Namen der darin genannten Luftverkehrsgesellschaften oder anderer Luftverkehrsgesellschaften herausgegeben, deren Dienste im Verlauf der Reise in Anspruch genommen werden. Er verpflichtet diese Luftverkehrsgesellschaften in keiner Weise hinsichtlich der Organisation der Reise. Ihre Haftung als Transportführer richtet sich nach den einschlägigen Gesetzen und den auf den Flugscheinen abgedruckten und den übrigen Bedingungen der Airlines. Bei Flügen innerhalb gewisser Länder lehnen die Fluggesellschaften jede Art von Haftung ab.
Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung bei Ausfall oder Verspätung der Airlines, bei Unglücksfällen und bei Verlusten oder Beschädigung von Gepäck und Effekten.
Für das Einhalten der Pass-, Visa-, Zoll- und Impfbestimmungen sowie für das rechtzeitige Erscheinen zu den angegebenen Besammlungszeiten ist der Reisende selbst verantwortlich.
Selbstverständlich sind wir den Teilnehmern bei der Einholung der Visas behilflich. Auskünfte jeder Art geben wir den Reisenden gerne. Fehlende oder widerrufene Permits einer Regierungsstelle für Flüge, Strassenstrecken und Trekkinggebiete und der daraus entstehenden Folgen berechtigen nicht zu einem Haftungsanspruch. Bei ausstehenden Permits wird ein Ersatzprogramm organisiert.
Wird eine Reise durch höhere Gewalt beeinflusst, ist der Veranstalter berechtigt, Programmänderungen vorzunehmen (z.B. bei Unwetter, Erdbeben, defekten Strassen, Ausfall des Verkehrsmittels, Streik, politischen Spannungen, plötzlichen staatlichen Betretungsverboten oder einschränkenden Massnahmen entgegen der bisherigen Praxis, fehlenden Informationen über unpassierbare Pässe und ähnliches). Allfällige Mehrkosten gehen zu Lasten der Teilnehmer, werden in vielen Fällen (Erbeben sind zum Beispiel ausgenommen) durch die obligatorische Assistance-Versicherung direkt an die Teilnehmer zurückvergütet. Voraussetzung ist eine Benachrichtigung der Versicherungsgesellschaft durch den Geschädigten vor dem Entscheid für Mehrauslagen.
Bergbesteigungen, Wanderungen und Bootsfahrten unternimmt jeder Teilnehmer auf eigenes Risiko. In den Fällen, wo Teilnehmer Besteigungen ohne Intertreck-Leiter durchführen, verzichten sie ausdrücklich auf Haftungsansprüche bei Unfällen und Unregelmässigkeiten gegenüber Intertreck. Es könnte sein, dass wegen schlechtem Wetter Flüge während Tagen nicht durchgeführt werden können. Manchmal besteht die Möglichkeit, einen Helikopter zu chartern, was allerdings einen Mehrpreis für die Reisenden und deren Zustimmung bedingt.
In jedem Fall ist die Haftung auf die Höhe des Reisepreises beschränkt. In berechtigten Fällen kann eine Minderung des Reisepreises geltend gemacht werden, keinesfalls aber wegen Unverträglichkeit oder Unstimmigkeit mit dem Reiseleiter oder auf Grund von Naturereignissen, anderen höheren Gewalten oder Grounding einer Luftverkehrsgesellschaft. Alle weitergehenden Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen.

9. Beanstandungen / Abhilfe / Rückforderungen
Beanstandungen sind unverzüglich und nicht erst gegen Ende des Aufenthaltes der Reiseleitung, dem lokalen Organisator oder dem Hotel zu melden, damit sich diese um Abhilfe bemühen können. Rückforderungen müssen spätestens innerhalb 8 Tagen nach Reiseende geltend gemacht werden, danach kann auf Forderungen nicht mehr eingegangen werden.

10. Reiseempfehlungen des EDA
Das EDA hat die undankbare Aufgabe, auf Gefahren in anderen Ländern hinzuweisen und allenfalls von Reisen abzuraten. Wenn zum Beispiel in Ägypten oder in Bali ein Anschlag auf Touristen erfolgte, musste begreiflicherweise das EDA von Reisen an diese Punkte abraten oder auf das erhöhte Risiko hinweisen. Oft erfolgen solche Empfehlungen auf Grund vergangener Geschehnisse, was dann fast zu einer Boykottierung einer Region führt, obwohl der nächste «Anlass» allenfalls in New York, London oder Madrid stattfinden wird. Dabei wird nach einem Anschlag in Ländern der Dritten Welt eher von einer Reise abgeraten, als wenn ein ähnlicher Anschlag in den USA erfolgt. Auf Grund obiger Unwägbarkeiten halten sich Intertreck und Water Ways nur in begrenztem Ausmass an die Empfehlungen des EDA. Wenn ein Reisender entscheidet, trotz ablehnender Empfehlungen des EDA in eine Region zu reisen, achten wir diesen Entscheid des Reisenden und werden die Reise für ihn oder seine Gruppe organisieren. Der Reiseveranstalter sowie normale Versicherungen können möglicherweise jedoch Haftungen für Regionen, für die das EDA eine Warnung ausgesprochen hat, in einigen Fällen ablehnen. Generell weisen wir aber darauf hin, dass das Reisen wegen Gesundheits-, Kriegs- und Terrorrisiken gefährlicher geworden ist, und, dass der Reisende das Risko hierfür selbst übernehmen muss, respektive, dass er die entsprechenden Versicherungen abschliesst.

11. Rabatte, Wettbewerbs-Gewinn und Gutschriften
Rabatte, Sonderpreis, Freundschafts-Rabatt, Wettbewerbs-Gewinn und Gutschriften können nicht kumuliert werden.

12. Geltungsbereich
Diese Reisebedingungen gelten gegenüber allen Teilnehmern unserer Reisen, ob sie nun aus der Schweiz oder aus dem Ausland stammen. Es gilt in jedem Fall Schweizer Recht. Die Reisebedingungen gelten für Direktbuchende, Agenten und über Agenten angemeldete Teilnehmer.

13. Gerichtsstand ist St. Gallen.

 

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